RECHTSGEBIETE
RECHTSANWALT
Der
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit
liegt im zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bereich, ist hierauf aber keineswegs beschränkt. Die
zum
Mandantenkreis gehörenden Unternehmen erfahren eine „rund-um-Betreuung“,
die es
ermöglicht, aufgrund der dabei gewonnenen Informationen auch
Gestaltungsvorschläge für zukünftige
Entwicklungen zu
erarbeiten. Langjährige Mandatsbeziehungen bestätigen
die
Richtigkeit dieser Konzeption.
Diese "rund-um-Betreuung" gilt selbstverständlich auch dem
Einzelnen. Ob es sich um die Lösung beruflicher oder privater
Probleme, die Planung zukünftiger oder die Begleitung
gegenwärtiger Projekte handelt, stellen wir jederzeit hierfür
die optimale juristische Absicherung zur Verfügung.
Unabhängig davon, ob es sich um die Durchsetzung eigener oder die
Abwendung gegnerischer Ansprüche handelt - zum Beispiel bei
Kündigung von Arbeitsverhältnissen oder Mietstreitigkeiten -
ist unser Ziel der erfolgreiche Abschluss des erteilten Mandats. Gleiches gilt für die
Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, zum
Beispiel aus Anlass eines Verkehrsunfalls.
NOTAR
Das
Tätigkeitsfeld eines Notars umfasst die Bereiche
-
Immobilien- und Erbbaurechtsübertragungen
-
Regelungen zu Ehe, Partnerschaft und Familie
-
Streitvermeidung,
Schlichtung, Mediation
-
Testament, Erbe und
Schenkung sowie Erbscheinsanträge
-
Unternehmens- und Existenzgründung
-
Unternehmensnachfolge
-
Veränderung der Organisation von Unternehmungen
- Vereinsangelegenheiten
-
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Auch
für die notarielle Tätigkeit gilt, bei einer
Vertragsgestaltung neben dem zivilrechtlichen Folgen auch die
wirtschaft- und steuerrechtlichen Konsequenzen in die Überlegungen mit
einzubeziehen. So kann zum Beispiel die Überführung eines
Einzelunternehmens in eine GmbH unter Anwendung der entsprechenden
Umwandlungsvorschriften steuerneutral gestaltet werden. Sie kann aber
auch steuerauslösend im Bereich der Einzelunternehmung und
zugleich steuermindernd bei der aufnehmenden GmbH vollzogen werden.
Jede dieser Varianten kann im Einzelfall die optimale Lösung
sein. Entsprechendes gilt sinngemäß zum Beispiel
für den
Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer bei der
Übertragung
von Privatvermögen im Rahmen einer vorweggenommenen
Erbfolgeregelung. Eine intensive Analyse der Ausgangssituation und
der Zielvorstellung führen hier - sofern die Mandantschaft
steuerlich vertreten ist unter Einbeziehung des Steuerberaters - zu
individuell zutreffenden Lösungen.
Im Bereich des Vereinrechts gilt es, gegenbenenfalls die
Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte
Gemeinnützigkeit herbeizuführen. Auch die
größtmögliche Vermeidung von Haftungsrisiken für
den Vereinsvorstand ist anzustreben.
In einer modernen auf eigenständigkeit der Partner gerichteten
Verbindung kann ein Ehevertrag bzw. Partnerschaftsvertrag fördernd
und die Verbindung vertiefend wirken. Hier gilt es, die Lebensleistung
und die individuellen Befindlichkeiten der jeweiligen Partner zu
bündeln und in eine gemeinsame Zielrichtung zu führen.
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen fördern im
Alter die Sicherung der eigenen Bedürfnisse. Ihre mögliche
Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sichert auch
ihre Beachtung durch die entsprechenden amtlichen Institutionen.