RECHTSGEBIETE
RECHTSANWALT
Der
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit
liegt im zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bereich, ist hierauf aber keineswegs beschränkt. Er
umfasst das
-
allgemeine Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Grundstücks- und Immobilienrecht
-
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
-
Kaufrecht
- Maklerrecht
-
Miet- und Pachtrecht
- Ordnungswidrigkeitsrecht (z.B. Verkehrsordnungswidrigkeiten)
- Steuerrecht (z.B. Verteidigung in Steuerstrafverfahren)
- Strafrecht
- Straßenverkehrsrecht (z.B. Faherlaubnisrecht und MPU)
- Verwaltungsrecht
-
Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Die
zum
Mandantenkreis gehörenden Unternehmen erfahren eine „rund-um-Betreuung“,
die es
ermöglicht, aufgrund der dabei gewonnenen Informationen auch
Gestaltungsvorschläge für zukünftige
Entwicklungen zu
erarbeiten. Langjährige Mandatsbeziehungen bestätigen
die
Richtigkeit dieser Konzeption.
Diese "rund-um-Betreuung" gilt selbstverständlich auch dem
Einzelnen. Ob es sich um die Lösung beruflicher oder privater
Probleme, die Planung zukünftiger oder die Begleitung
gegenwärtiger Projekte handelt, stellen wir jederzeit hierfür
die optimale juristische Absicherung zur Verfügung.
Unabhängig davon, ob es sich um die Durchsetzung eigener oder die
Abwendung gegnerischer Ansprüche handelt - zum Beispiel bei
Kündigung von Arbeitsverhältnissen oder Mietstreitigkeiten -
ist unser Ziel der erfolgreiche Abschluss des erteilten Mandats.
Gleiches gilt für die Vertretung in Ordnungswidrigkeits- und
Strafverfahren sowie im Verwaltungsbereich oder für die
Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, zum
Beispiel aus Anlass eines Verkehrsunfalls.
FACHANWALT
FÜR STEUERRECHT
Rechtsanwalt
und Notar Klaus Feuersänger ist
seit dem 04. November 1985 befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt
für
Steuerrecht" zu führen.
Rechtliche
Gestaltungsformen führen immer zu
steuerrechtlichen Konsequenzen. Eine zivilrechtlich günstig
erscheinende Vereinbarung kann im Einzelfall erhebliche steuerlich
Nachteile verursachen. In der Vertragsgestaltung besteht
daher die wesentliche Aufgabe darin, im Rahmen intensiver Beratung
das für den Mandanten optimale Ziel zu erarbeiten und
entsprechende Vorschläge zu dessen Erreichen zu unterbreiten.
Die
Vertretung vor Finzanzbehörden und der
Finanzgerichtsbarkeit erfordert neben steuerrechlichen Kenntnissen
auch das Wissen über die maßgebliche
Verfahrensordnung.
Durch die Spezialisierung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Steuerrecht ist hier eine professionelle Betreuung sicher
gestellt.
Rechtsfindung
kann aber nicht isoliert von der
täglichen Praxis erfolgen. Viele Probleme sind erst bei der
Anwendung von Gesetzesvorschriften im Alltag erkennbar. Daher
gehört
selbstverständlich auch die Erstellung von
Buchführung und
die Fertigung von Jahresabschlüssen und
Steuererklärungen
für den Mandantenkreis zum Tätigkeitsbereich.
Ein
weiterer
Aufgabenbereich ist die Verteidigung in Steuerstrafverfahren. Art und
Umfang des Steuervergehens haben unmittelbar Auswirkung auf die
Höhe
der Bestrafung. Hier ergeben sich für den
„Steuerrechtler“
damit erhebliche Möglichkeiten, bereits bei der Frage, ob eine
Steuerhinterziehung überhaupt vorliegt und ggf. wie hoch die
hinterzogene Steuer ist, argumentativ und somit gestaltend zum
Vorteil des Mandanten tätig zu werden.
Durch
Beschluss des Gesamtvorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 9.
Februar 2005 ist Rechtsanwalt Klaus Feuersänger zum Mitglied
des Fachausschusses für Steuerrecht, am 26. März 2009
zu dessen stellvertretenden Vorsitzenden bestellt worden.
Voraussetzung
für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt
für Steuerrecht" ist der Erwerb besonderer
Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des
Steuerrechts.
Auf der Grundlage entsprechender Bewerbungsunterlagen und ggf. nach
Führung eines Fachgespräches zu Fragen des
Steuerrechts ist es Aufgabe des Ausschusses, eine
Stellungnahme
gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer abzugeben.
Aufgrund dieser empfehlenden Stellungnahme fasst der Vorstand
der Rechtsanwaltskammer die Entscheidung, ob der
Bewerber
die Befugnis erhält, die Bezeichnung "Fachanwalt für
Steuerrecht" zu führen.
Rechtsanwalt
Klaus Feuersänger ist zudem Vorsitzender des
Steuerrechtsausschusses des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Langjährige
beratende Tätigkeit für den Steuerberaterverband
Berlin-Brandenburg, Verband der steuerberatenden und
wirtschaftsprüfenden Berufe e. V. und dessen Mitglieder
versetzen in die Lage, die Interessen speziell dieser Berufsgruppe
wahrzunehmen. Hierzu gehört u. a.
-
die
Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren
-
die
Durchsetzung von Honoraransprüchen auf der Grundlage der
StBGebV
-
die Abwehr von Schadenersatz-Ansprüchen
NOTAR
Das
Tätigkeitsfeld des Notars umfasst die Bereiche
-
Immobilien- und Erbbaurechtsübertragungen
-
Regelungen zu Ehe, Partnerschaft und Familie
-
Streitvermeidung,
Schlichtung, Mediation
-
Testament, Erbe und
Schenkung sowie Erbscheinsanträge
-
Unternehmens- und Existenzgründung
-
Unternehmensnachfolge
-
Veränderung der Organisation von Unternehmungen
- Vereinsangelegenheiten
-
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Auch
für die notarielle Tätigkeit gilt, bei einer
Vertragsgestaltung neben dem zivilrechtlichen Folgen auch die
wirtschaft- und steuerrechtlichen Konsequenzen in die Überlegungen mit
einzubeziehen. So kann zum Beispiel die Überführung eines
Einzelunternehmens in eine GmbH unter Anwendung der entsprechenden
Umwandlungsvorschriften steuerneutral gestaltet werden. Sie kann aber
auch steuerauslösend im Bereich der Einzelunternehmung und
zugleich steuermindernd bei der aufnehmenden GmbH vollzogen werden.
Jede dieser Varianten kann im Einzelfall die optimale Lösung
sein. Entsprechendes gilt sinngemäß zum Beispiel
für den
Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer bei der
Übertragung
von Privatvermögen im Rahmen einer vorweggenommenen
Erbfolgeregelung. Eine intensive Analyse der Ausgangssituation und
der Zielvorstellung führen hier - sofern die Mandantschaft
steuerlich vertreten ist unter Einbeziehung des Steuerberaters - zu
individuell zutreffenden Lösungen.
Im Bereich des Vereinrechts gilt es, gegenbenenfalls die
Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte
Gemeinnützigkeit herbeizuführen. Auch die
größtmögliche Vermeidung von Haftungsrisiken für
den Vereinsvorstand ist anzustreben.
In einer modernen auf eigenständigkeit der Partner gerichteten
Verbindung kann ein Ehevertrag bzw. Partnerschaftsvertrag fördernd
und die Verbindung vertiefend wirken. Hier gilt es, die Lebensleistung
und die individuellen Befindlichkeiten der jeweiligen Partner zu
bündeln und in eine gemeinsame Zielrichtung zu führen.
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen fördern im
Alter die Sicherung der eigenen Bedürfnisse. Ihre mögliche
Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sichert auch
ihre Beachtung durch die entsprechenden amtlichen Institutionen.