RECHTSGEBIETE
 

RECHTSANWALT

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bereich, ist hierauf aber keineswegs beschränkt. Die zum Mandantenkreis gehörenden Unternehmen erfahren eine „rund-um-Betreuung“, die es ermöglicht, aufgrund der dabei gewonnenen Informationen auch Gestaltungsvorschläge für zukünftige Entwicklungen zu erarbeiten. Langjährige Mandatsbeziehungen bestätigen die Richtigkeit dieser Konzeption.

Diese "rund-um-Betreuung" gilt selbstverständlich auch dem Einzelnen. Ob es sich um die Lösung beruflicher oder privater Probleme, die Planung zukünftiger oder die Begleitung gegenwärtiger Projekte handelt, stellen wir jederzeit hierfür die optimale juristische Absicherung zur Verfügung. Unabhängig davon, ob es sich um die Durchsetzung eigener oder die Abwendung gegnerischer Ansprüche handelt - zum Beispiel bei Kündigung von Arbeitsverhältnissen oder Mietstreitigkeiten - ist unser Ziel der erfolgreiche Abschluss des erteilten Mandats. Gleiches gilt für die Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, zum Beispiel aus Anlass eines Verkehrsunfalls.



NOTAR

Das Tätigkeitsfeld eines Notars umfasst die Bereiche

- Immobilien- und Erbbaurechtsübertragungen
- Regelungen zu Ehe, Partnerschaft und Familie
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
- Testament, Erbe und Schenkung sowie Erbscheinsanträge
- Unternehmens- und Existenzgründung
- Unternehmensnachfolge
- Veränderung der Organisation von Unternehmungen
- Vereinsangelegenheiten
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


Auch für die notarielle Tätigkeit gilt, bei einer Vertragsgestaltung neben dem zivilrechtlichen Folgen auch die wirtschaft- und steuerrechtlichen Konsequenzen in die Überlegungen mit einzubeziehen. So kann zum Beispiel die Überführung eines Einzelunternehmens in eine GmbH unter Anwendung der entsprechenden Umwandlungsvorschriften steuerneutral gestaltet werden. Sie kann aber auch steuerauslösend im Bereich der Einzelunternehmung und zugleich steuermindernd bei der aufnehmenden GmbH vollzogen werden. Jede dieser Varianten kann im Einzelfall die optimale Lösung sein. Entsprechendes gilt sinngemäß zum Beispiel für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer bei der Übertragung von Privatvermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung. Eine intensive Analyse der Ausgangssituation und der Zielvorstellung führen hier - sofern die Mandantschaft steuerlich vertreten ist unter Einbeziehung des Steuerberaters - zu individuell zutreffenden Lösungen.

Im Bereich des Vereinrechts gilt es, gegenbenenfalls die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Gemeinnützigkeit herbeizuführen. Auch die größtmögliche Vermeidung von Haftungsrisiken für den Vereinsvorstand ist anzustreben.

In einer modernen auf eigenständigkeit der Partner gerichteten Verbindung kann ein Ehevertrag bzw. Partnerschaftsvertrag fördernd und die Verbindung vertiefend wirken. Hier gilt es, die Lebensleistung und die individuellen Befindlichkeiten der jeweiligen Partner zu bündeln und in eine gemeinsame Zielrichtung zu führen.

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen fördern im Alter die Sicherung der eigenen Bedürfnisse. Ihre mögliche Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sichert auch ihre Beachtung durch die entsprechenden amtlichen Institutionen.